Emissionen

EURO VI

Im Billigungsabkommen wird die Art des einzusetzenden Kraftstoffs- und Antriebssystem genannt, die mindestens der EURO VI-Norm für Straßentransport entspricht. Da dieser Standard ursprünglich nicht für Schiffsemissionen vorgesehen war, ist wenig über die Auswirkungen der Anwendung dieses Standards und die dazugehörigen Testmethoden bei Schiffseinsätzen bekannt.

In diesem Zusammenhang erforscht das Watertruck+-Konzept die Möglichkeiten, seine Binnenwasserwegeschiffe mit Emissionsstufen zu bauen, die den EURO VI-Anforderungen für Lastwagenmotoren entsprechen. Da der EURO VI-Standard ursprünglich nicht für Schiffsemissionen vorgesehen war, ist wenig über die Auswirkungen der Anwendung dieses Standards und die dazugehörigen Testmethoden bei Schiffseinsätzen bekannt.

In einer Studie des EICB werden eine breite Auswahl von Ökologisierungstechnologien im Binnenwasserwegetransport und Kraftstoffarten auf deren betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Funktionalität bewertet, um deren sichere Konformität mit EURO VI Emissionsstufen und die Erfolgswahrscheinlichkeit einzuschätzen.

Ziel ist es, zu erforschen, ob EURO VI-Emissionsstufen auch für den Antrieb von Watertruck+-Schiffen und nicht für Lastwagenmotoren, für die sie vorgesehen waren, erzielbar sind.

 

CO2

Im Billigungsabkommen stehen auch die verpflichtenden Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen um mindestens 25% gemäß dem EMOSS-Modell.

Fazit: Während der Konferenz am 15. Juli 2016 bekräftigten die Teilnehmer die Einhaltung der festgelegten Reduzierung von mindestens 25%.

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